Wettbewerbsrecht - Gewerblicher Rechtsschutz

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG) klingt erst einmal wenig griffig und ist für den rechtlichen Laien kaum verständlich. Tatsächlich fällt hierunter jedoch alles, was Unternehmer an Aktivitäten vornehmen und wie sie nach außen hin auftreten. Jegliche Art von Werbung, angefangen von der Darstellung bzw. Bezeichnung des Produkts, Gestaltung einer Zeitungsanzeige, über die Präsentation im Internet, Marketingmaßnahmen bis hin zur Art und Weise des Vertriebs etc. zählen dazu.

Jedes Unternehmen, jeder Gewerbetreibende oder Selbständige sollte sich der Tücken des geschäftlichen Alltags bewusst sein und insbesondere bei folgenden Handlungen unbedingt im Vorfeld rechtlichen Rat einholen oder seine geplanten Werbemaßnahmen überprüfen lassen,
z.B. bei:

Das Risiko, dass durch Darstellung der eigenen Produkte, Dienstleistungen oder durch den eingeschlagenen Vertriebsweg Rechte Dritter verletzt werden, kann vor allem durch vorherige rechtliche Beratung reduziert werden.

Ihre Ansprechpartnerin für Wettbewerbsrecht ist Rechtsanwältin Corinna Thole