Markenrecht, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster
Das Markenrecht umfasst sämtliche Kennzeichen, hierunter fallen nicht nur eingetragene Marken, sondern auch Unternehmenskennzeichen, wie z.B. die Firmenbezeichnung, Domains, Werktitel, geographische Herkunftsangaben und sonstige Namen oder Bilder, so auch Logos. Oft geraten hierbei unterschiedliche Kennzeichenarten in Kollision zueinander.
So kann es vorkommen, dass der eigene Firmenname, mit dem ein Unternehmen seit Jahren erfolgreich auf dem Markt auftritt, gegen ältere Markenrechte verstößt und abgemahnt wird. Die wirtschaftlichen Folgen, die dabei für ein Unternehmen entstehen, können so immens hoch sein, dass sie das Unternehmen sogar in den wirtschaftlichen Ruin treiben können.
Selbst die versehentlich falsche farbige Gestaltung des geschäftlichen Auftritts kann zu einer Markenrechtsverletzung führen, da auch abstrakte Farben als Marke geschützt werden können.
Durch ein Gebrauchsmuster können technische Erfindungen und durch ein Geschmacksmuster das Design einer Leistung bzw. eines Produkts geschützt werden. Mit welchen Rechten Sie Ihre Waren/Produkte oder Dienstleistungen schützen können bzw. welches Recht für Ihr Unternehmen von Interesse ist, hängt oftmals von Ihren zukünftigen Planungen ab.
Wir beraten und vertreten Sie von der Entstehung und Entwicklung einer Marke, eines Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, über die Anmeldung bis hin zur Verwertung, Lizenzierung und Verteidigung, insbesondere auch im Falle von Rechtsverletzungen.
Ihre Ansprechpartnerin im Markenrecht sowie für Gebrauchs- und Geschmacksmuster ist Rechtsanwältin Corinna Thole