Abmahnung erhalten wegen wettbewerbsverletzender Werbung? Fremde Marke benutzt?
Thole & Breitmoser Rechtsanwälte
Abmahnungen, Markenrechtsverletzungen und andere Unannehmlichkeiten können fast jeden Unternehmer, ob Einzelunternehmer, Gewerbetreibender, GmbH-Geschäftsführer oder den Vorstand einer AG treffen. Das Wettbewerbsrecht, für den rechtlichen Laien als Recht der Werbung verständlicher, greift in sämtliche Bereiche des unternehmerischen Handelns - gerade deshalb sollten Sie vorrangig einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der über spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet des "Gewerblichen Rechtschutzes" verfügt.
Wir beraten kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Einzelunternehmer sowie Gewerbetreibende aus sämtlichen Bereichen.
Informieren Sie sich vorab gleich hier oder rufen Sie uns unter 0 61 82 - 89 580 an, bevor Sie Werbung schalten oder Ihren Internetauftritt freigeben:
Informationen zum Wettbewerbsrecht
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